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HÄUFIGE FRAGEN

Was wird bei Ihnen im MVZ angeboten?
In unserem MVZ bieten wir die zwei Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Beide Therapierichtungen sind zur Behandlung von psychischen Erkrankungen von den Krankenkassen anerkannt und die Kosten werden in den meisten Fällen übernommen. Zudem bieten wir Berufsberatung und Eignungsdiagnostik an sowie weitere Beratungen und Angebote zur Gesundheitsvorsorge und Prävention. Unser volles Angebot können Sie hier einsehen.

Können auch Kinder und Jugendliche zu Ihnen in Therapie kommen?
Leider Nein. All unsere Therapeut*innen sind spezialisiert für Erkrankungen und Störungen im Erwachsenenalter und dürfen keine Therapie für Kinder und Jugendliche anbieten. Bitte suchen Sie daher eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie auf.

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen?
Als „Psychotherapeut*in“ darf sich nur derjenige bezeichnen, der eine mehrjährige staatlich geregelte Ausbildung erfolgreich absolviert hat und psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren behandelt. Psychologische Psychotherapeut*innen haben vor dieser Ausbildung zusätzlich ein universitäres Psychologiestudium absolviert. Ärztliche Psychotherapeut*innen ein Medizinstudium. Psychologische Psychotherapeut*innen sind zwar sozial- und berufsrechtlich Fachärzten und Fachärztinnen gleichgestellt, da sie aber keine Mediziner*innen sind, verschreiben sie auch keine Medikamente bzw. Psychopharmaka und schreiben nicht krank. In diesem Falle ist eine Zusammenarbeit mit einem/einer Facharzt/ Fachäztin für Psychiatrie und Psychotherapie notwendig. Diese sind ebenfalls niedergelassen oder an Ambulanzen an Kliniken tätig.

Was benötige ich bei meinem ersten Termin?
Beim ersten Termin benötigen Sie nur die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse.

Brauche ich eine ärztliche Überweisung?
Nein. Beim ersten Termin ist keine Überweisung von Ihrem/Ihrer Hausarzt/Hausärztin nötig.

Zahlt die Krankenkasse meine Therapie?
Ja. Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer Störung mit Krankheitswert.

Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde?
In einer psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir mit Ihnen, welche psychischen Beschwerden vorliegen, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen oder ob andere qualifizierte (Beratungs-) Stellen bei Ihrem Problem kompetenter weiterhelfen können. Des Weiteren wird in der Sprechstunde die Notwendigkeit einer stationären Behandlung geprüft und die Behandlungsdringlichkeit eingeschätzt. Es müssen mindestens zwei Sitzungen à 25 min stattfinden (maximal sechs). Auch die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunden werden von der Krankenkasse übernommen.

Was ist eine probatorische Sitzung?
Probatorische Sitzungen können auch als „Probesitzungen“ betrachtet werden. Diese Sitzungen müssen nicht bei der Krankenkasse beantragt werden und erfolgen im Anschluss an die psychotherapeutischen Sprechstunden. Vor einer tatsächlichen Therapie müssen mindestens zwei probatorische Sitzungen durchgeführt werden (maximal vier). Sie dienen zum Kennenlernen und es wird geschaut, ob Patient*in und Therapeut*in zueinander passen und somit eine vertrauensvolle Therapiebeziehung zwischen ihnen im weiteren Verlauf aufgebaut werden kann. Es entsteht ein genaueres Bild Ihrer Situation, ein Behandlungsplan wird erarbeitet und es wird geklärt, was in der Therapie erfolgen soll. Auch die Kosten der probatorischen Sitzungen werden von der Krankenkasse übernommen.

Wie lange geht eine Therapiestunde?
Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten, eine Doppelstunde 100 Minuten.

Wie lange dauert eine Therapie?
Die Dauer einer Therapie kann variieren und ist abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung. Bei der Krankenkasse kann entweder eine Kurzzeittherapie (12 oder 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.

Kann ich mir den*die Therapeut*in aussuchen?
Leider ist es aufgrund der schwierigen Terminlage nicht möglich, sich einen bestimmte*n Therapeut*in in unserem MVZ auszusuchen. Wenn es für Sie wichtig ist, ob ein Mann oder eine Frau mit Ihnen die Therapie durchführt, kann dies bei Anmeldung angemerkt werden und wir werden dies bei der Terminvergabe berücksichtigen.

Wer erfährt von der Psychotherapie?
Alle Psychotherapeut*innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Somit bleiben alle Gesprächsinhalte und Daten vertraulich und werden keiner dritten Person zugetragen. Die Krankenkasse erfährt ebenfalls von einer Therapie und der Diagnose aber auch hier bleiben alle Gesprächsinhalte unter Ihnen und dem*der Therapeut*in.

Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass innere und unbewusste Konflikte bei der Entstehung psychischer Erkrankungen eine entscheidende Rolle spielen. Der Fokus liegt daher vermehrt auf der Vergangenheit, in der die Ursachen vermutet werden.

Was ist Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Erkrankungen durch ungünstige Lernerfahrungen entstehen. Erlernte problematische Verhaltens- und Gedankenmuster können jedoch wieder verlernt oder verändert werden und nützlichere Verhaltensweisen neu erlernt werden, was im Rahmen der Verhaltenstherapie geschieht.

Welche Therapie ist die richtige für mich?
Welche Therapieform am besten für Sie geeignet ist, ist sehr individuell und hier gibt es kein Richtig und kein Falsch. Es bietet sich an, sich im Vorfeld über die verschiedenen Therapieformen zu erkundigen. In den probatorischen Sitzungen kann man auch noch herausfinden, ob die gewählte Therapieform und Therapeut*in passend für Sie sind.

Nehmen Sie gesetzlich und privat versicherte Patienten*innen an?
Wir nehmen sowohl gesetzlich versicherte als auch privat versicherte Patienten*innen auf. Während es bei gesetzlich Versicherten festgelegte Regeln für die Kostenerstattung gibt, muss man als Privatversicherte*r zunächst die Konditionen der eigenen Krankenkasse erfragen, da diese unterschiedlich geregelt sind.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sollten Sie mal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie uns mindestens 48 Stunden vor Beginn der Stunde abzusagen. Der Termin gilt dann als abgesagt/storniert und wir können gemeinsam einen neuen Termin für Sie finden. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor Ihrem Termin oder bei einem Versäumnis des Termins müssen wir Ihnen eine sogenannte Ausfallrechnung in Höhe von 80,00 € stellen. Sie erreichen uns telefonisch unter 06081/7680 (sprechen Sie gerne auf den Anrufbeantworter) oder per E-Mail unter info@psy-prax.de.

Was mache ich im Notfall und wenn es mir sehr schlecht geht?
Da wir eine reine Bestellpraxis sind, können wir nicht rund um die Uhr und an den Wochenenden für Sie da sein. In Notfällen bitten wir Sie, sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden oder den Notruf 112 zu wählen. Ebenfalls rund um die Uhr können Sie sich an Ihre zuständige psychiatrische Klinik (im Kreis Hochtaunus Vitos Kliniken Bad Homburg und Köppern) wenden. Alle Kontakte und Nummern sowie weitere Beratungsstellen finden Sie hier.

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